AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Franzi Furtwengler Fotografie
Inhaber: Franziska Furtwengler

Die folgenden Konditionen gelten für alle von Franzi Furtwengler Fotografie (Inhaberin: Franziska Furtwengler, Schloßgarten 13, 90768 Fürth, im Folgenden „Fotograf“) durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen (Im Folgenden „Werke“ genannt)

I. Allgemeines

1. Die Zusammenarbeit von Fotograf und Model und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

3. Der Bildstil des Fotograf ist dem Kunden sowohl hinsichtlich der Erstellung, als auch der Bildbearbeitung bekannt. Die Erstellung der Aufnahmen, deren Bearbeitung, sowie Bild- und Motivwahl unterliegen der künstlerischen Freiheit des Fotograf.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Das Urheberrecht liegt nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes beim Fotografen.

2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Ausgenommen hiervon sind kommerziell erworbene Werke. 

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den fertigen Werken erteilt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über wenn der Kunde die fertigen Bilder erhält. Die Werke in Auswahlgalerien zählen nicht dazu!

5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.

6. Bei der Veröffentlichung jeglicher Art von Werken ist die Version mit Logo zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind kommerziell erworbene Werke. Hier bedarf es lediglich einer Nennung des Fotografen unter dem Bild oder im Impressum (Franzi Furtwengler Fotografie).

7. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu löschen.

2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen. Gedruckte Werke oder Datenträger werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.

IV. Haftung

1. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

2. Die Zusendung von Werken und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Werke werden in der Regel unversichert vom Postzusteller ausgeliefert

3. Der Fotograf haftet nicht für Schäden oder Verschmutzungen an Eigentum des Kunden.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind. Dies muss im Shootingvertrag ausdrücklich erwähnt werden.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.

Bei nicht erscheinen des Auftraggebers behält sich der Fotograf das Recht die gewartete Zeit in Rechnung zu stellen.

3. a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Fotografs, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 50 € pro Bild und Einzelfall.

b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 50 € pro Werk und Einzelfall.

c) Kündigt der Auftraggeber den Termin vor Beginn, ohne das den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 

bis 14 Werktage im Vorraus 20 %

bis 7 Werktage im Vorraus  50%

bis 3 Tage im Vorraus 70%

weniger als 3 Tage im Vorraus 100%

der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.

d) Dem Fotografen bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

VI. TFP Shootings

1. Das TFP (Time-for-Photography) Shooting dient der Portfolioerweiterung des Fotografen.

2. Die Durchführung eines TFP Shootings ist für den Kunden kostenfrei, es kann jedoch eine Anfahrtsgebühr anfallen. Dies ist individuell mit dem Kunden zu vereinbaren.

3. Der Fotograf verpflichtet sich zur Herausgabe von mindestens 2 bearbeiteten Werken an den Kunden. Die Auswahl dieser Werke obliegt dem Fotografen. Die Werke sind ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Kunden. Es gelten die in II. aufgeführten Urheber- und Nutzungsrechte.

4. Es besteht keine Herausgabepflicht des Fotografen an weiteren Werken. Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werken dem Kunden zum käuflichen Erwerb anbieten.

VII. Datenschutz

Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch und handschriftlich gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.